"Bauen bedeutet Kampf gegen Wasser in jeder Form: flüssig, gefroren oder dampfförmig."
Das Urbedürfnis des Menschen nach einer überdachten, trockenen und warmen Behausung bedeutete schon immer ein schwieriges Unterfangen in Hinblick auf die technische Umsetzung.
Gerade in der heutigen Zeit ist zu beobachten, dass gestiegene bauphysikalische und technische Anforderungen an ein Gebäude immer weniger in Einklang mit den vorhandenen Gegebenheiten und Möglichkeiten der am Bau Beteiligten (Bauherr, Planer, Ausführende) gebracht werden können. Als Ursache hierfür sind Unkenntnis, Kostendruck und mangelnde Sorgfalt bekannt.
Dies dokumentiert sich früher oder später an Gebäuden in Form von Mängeln und Schäden wie zum Beispiel:
- Feuchtigkeitserscheinungen
- Schimmelpilzschäden
- Risserscheinungen
- Wärmeverluste
- Schallschutzprobleme
Die Aufgabe des Sachverständigen ist nun, Mängel und Schäden festzustellen, zu dokumentieren und zu bewerten. Darüber hinaus ist die Frage der Ursache für die Mängel und Schäden von entscheidender Bedeutung, um eine ggf. erforderliche Sanierung planen zu können.
Die Feststellung der Mängel und Schäden kann dabei nur aufgrund tiefgründiger Analyse des betroffenen Bauteils unter Hinzuziehung aller möglichen Randbedinungen und weiteren Informationen erfolgen. Daraus folgt, dass in den meisten Fällen eine bloße oberflächliche "Inaugenscheinnahme" nicht ausreicht, sondern nur durch intensive Untersuchungen anhand von Bauteilöffnungen und Probenentnahmen - um nur einige Methoden zu nennen - eine hinlänglich genaue Analyse möglich ist.
Die nachfolgende Bewertung der vorgefundenen Mängel ist eine grundlegende Aufgabe des Sachverständigen. Hierbei muss die Bedeutung der Mängel in Hinblick auf
- die vertragliche Vereinbarungen,
- die anerkannten Regeln der Technik,
- und ggf. den eigenen Erfahrungsschatz
beurteit werden. Bei optischen Mängeln ist darüber hinaus zu bewerten, ob es sich nur um sogenannte "hinnehmbare Unregelmäßigkeiten" oder "Bagatellen" handelt.
Die Ermittlung der Ursache der Mängel und Schäden sowie ggf. deren Verantwortlichkeit dient dem Auftraggeber - ob auf privat-, schieds- oder gerichtsgutachterlicher Ebene - für die weitere Vorgehensweise als Entscheidungshilfe.
Die anschließende Konzeptionierung der ggf. erforderlichen Sanierung mitsamt Bennenung von Alternativen in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit runden das Aufgabenbild des Sachverständigen ab.
Schlußendlich ist es müßig zu erwähnen, dass gerade der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige seine Tätigkeit objektiv und neutral zu erbringen hat.
Manuel Siefen, November 2005